Allgemeine Vertrags- und Unterrichtsbedingungen


Unser Ziel ist es neben der tänzerischen Ausbildung in den verschiedenen Stilen auch ein Körperbewusstsein zu vermitteln, das Freude an der Bewegung und Gesundheit widerspiegelt.


1) Die schriftliche Anmeldung (bei Kindern durch die/den gesetzlichen Vertreter, bei 16-18-jährigen durch Unterschrift des Schülers und dem/den gesetzlichen Vertreter/n) schließt die Anerkennung der pädagogischen Zielsetzung, der Teilnahmebedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein. Ebenso willigt der Unterzeichner ein, dass die bankbezogenen Daten zum Zwecke der Beitragszahlung von uns gespeichert werden.

2) Die Erhebung von Daten im Unterrichtsvertrag unterliegt unserem besonderen Datenschutz. Sämtliche umseitig erfragten Daten werden von uns gespeichert zum Zwecke eines reibungslosen Ablaufs und guter Kommunikation. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter: www.danceart-marburg.de

3) Nach 2 kostenlosen Probestunden muss bei weiterer Kursteilnahme ein nach den allgemeinen Vertrags- und Unterrichtsbedingungen  gebührenpflichtiger Vertrag geschlossen werden. Angefallene Gebühren werden nach eventuell später eingereichtem Vertrag nachgebucht. Bei Zahlungsverzug kann die Ballettschule anmahnen und ist berechtigt, Mahnkosten geltend zu machen. Rücklastschriftgebühren der Bank für stornierte Beiträge im Lastschriftverfahren, auf welche die Ballettschule berechtigten Anspruch hat, werden dem Mitglied weiterbelastet. Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung des Kunden bzw. des gesetzlichen Vertreters sind der Ballettschule unverzüglich mitzuteilen.

4) Die umseitig genannten Gebühren werden nach den allgemeinen Richtlinien für Privatschulen 12 x im Jahr (mtl.) im Voraus gezahlt. Die hier angegebenen Preise sind Monatsbeiträge.
Den vergünstigen Familientarif gewähren wir jedem Familienmitglied für die Anzahl der Stunden, die von mehreren Familienangehörigen gebucht werden.
Den günstigeren Studententarif gewähren wir aufgrund der mehrmonatigen Ferien und Abwesenheit.
Spitzentanz ist nur als 3. Stunde möglich.
Bei einem Wechsel vom 45-minütigen Kindertanz 1 zu einem 60-minütigen Kurs ergibt sich automatisch der monatliche Beitrag eines 60-minütigen Kurses.

5) Mit Abschluss des Vertrages willigt der Vertragsunterzeichner sowie im Fall eines Schülers im Alter ab 14 Jahren ein, dass in Zusammenhang mit den stattfindenden Veranstaltungen und Unterrichtseinheiten Bild- oder auch Videoaufnahmen des im Vertrag angegebenen Schülers gemacht werden können. Weiterhin, dass diese zum Zwecke der Veranschaulichung sowie Werbung auf unserer Homepage, Print Publikationen sowie dem eigenen unternehmerischen Instagram-Account veröffentlich werden dürfen. In Fällen von Veranstaltungen dürfen die Aufnahmen durch einen Dritten zum Zwecke des Ankaufs ausschließlich von Familienangehörigen verarbeitet und sodann lediglich durch uns verkäuflich angeboten werden. Der Einwilligung steht ein unwirksamer Vertrag nicht entgegen.

6) Dem Unterrichtsversäumnis einzelner Teilnehmer aus Krankheitsgründen gewähren wir gerne nach Vorlage eines ärztlichen Attests ab einem Monat eine Gebührenermäßigung. Dieser Anspruch besteht nicht bei Urlaub oder sonstigem Fernbleiben.

7) Für eventuell zusätzliche Workshops gewähren wir ‚unseren‘ Schülern/innen eine ermäßigte Gebühr gegenüber ‚fremden‘ Teilnehmern, sowie selbstverständlich bevorzugte Teilnahmemöglichkeit.

8) Nach den allgemeinen Richtlinien für Privatschulen findet an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen, sowie während der allgemeinen hessischen Schulferien an öffentlichen Schulen kein Unterricht statt. Jedoch an beweglichen Ferientagen, Karneval und den Nachmittagen nach Zeugnisausgaben.

9) Kündigungen sind zu jedem neuen Quartal möglich. Jede Abmeldung, auch die einer Zweit- oder Drittstunde, erfordert eine schriftliche Kündigung, die jeweils 4 Wochen vor Quartalsende  31.3; 30.6; 30.9; 31.12  (also bis zum
28./29. Februar – 31. Mai – 30. August – 30. November) erfolgen muss.

10) Für Verletzungen oder eventuelle Schäden des Schülers, die im Rahmen des normalen Unterrichts auftreten, ist der Vertragsnehmer in vollem Umfang selbst verantwortlich und der Vertragsgeber, sowie auch seine Lehrkräfte sind von der Haftung ausgeschlossen. Ausgenommen sind Verletzungen des Körpers und der Gesundheit, die auf fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.

11) Im Unterricht werden die technischen Fertigkeiten eines Tanzstils dem Alter entsprechend und aufeinander aufbauend erlernt, sowie theoretische Hintergrundkenntnisse vermittelt. Dadurch bietet unser Unterricht die Basis für eine weitergehende Ausbildung an staatlich anerkannten Ballettschulen. Daneben legen wir besonderen Wert auf das soziale Verhalten in der Gruppe, wir wollen ein gutes Gruppengefühl und Freude an der Bewegung/dem Tanz vermitteln.

12) Unterrichtszeiten oder Lehrkräfte können wechseln, allerdings werden wir bemüht sein, dieses rechtzeitig anzukündigen. Ein Lehrer-Terminwechsel begründet keine fristlose Kündigung des Schülers.

13) Durch unsere Schließfächer geben wir die Möglichkeit einer sicheren Verwahrung von mitgeführten Wertgegenständen oder Kleidung, doch können wir leider keine Haftung dafür übernehmen.

14) Die Unterrichtsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Wir sind berechtigt, die Preise unserer Unterrichtsangebote nach unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Kosten, wie allgemeine Gesamtkosten (z.B. Miete, Personal- und Energiekosten), staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern oder Abgaben, sowie Lehrkraftkosten und Kosten für die musikalische Begleitung widerzuspiegeln.

(Stand 06.01.2023)


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